Anmeldung für das Bildungsforum

Anmeldeschluss ist der 28.08.2026.

 

Unter Anerkennung der Allgemeinen und Speziellen Teilnahmebedingungen und der Technischen Richtlinien der Leipziger Messe GmbH
(siehe: www.hobbymesse.de unter Ausstellen) melden wir uns zu oben genannter Veranstaltung an.


Beinhaltete Leistungen:

- Präsentationsfläche im Bildungsforum

- Steckbrief in Postergröße

- Professioneller Spieleerklärer

- Eintrag im Ausstellerverzeichnis

Bitte senden Sie 2 haptische Exemplare je Spiel bis zum 4. September zu! 

 

inkl. AUMA-Beitrag und zzgl. gesetzl. USt.

Informationen zu Spiel 1

Bitte Spielcover und Verlagslogo beifügen!

Informationen zu Spiel 2

Bitte Spielcover und Verlagslogo beifügen!

Informationen zu Spiel 3

Bitte Spielcover und Verlagslogo beifügen!

Bei Anmeldung von mehr als 3 Spielen senden Sie die weiteren Informationen bitte per E-Mail an
a.le@leipziger-messe.de


1.    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Service-Sonderangebote gelten im Verhältnis Kunde/Leipziger Messe GmbH
        (im Folgenden: Leipziger Messe). Die Leipziger Messe ist berechtigt, Dritte mit den bestellten Leistungen zu beauftragen.
2.     Der Kunde haftet für Folgen, die durch das ungenaue, unvollständige bzw. irrtümliche Ausfüllen des Bestellformulars entstehen.
3.     Kunde ist derjenige, auf dessen Namen die Bestellung lautet. Der Kunde kann die Vertretungsmacht der von ihm benannten Vertreter nicht
        wirksam beschränken.
4.     Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich derer die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet wird.
5.     Rechnungen sind acht Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden dem Kunde Rechnungen mit bzw. unmittelbar nach der
        Leistungserbringung übergeben, so sind diese sofort fällig und vom Kunde sofort zu begleichen.
6.     Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung
        angegebenen Konten zu überweisen. Werden Rechnungen auf Weisung des Kunden an einen Dritten gesandt, so bleibt der Kunde gleichwohl
        Schuldner.
7.     Auf Verlangen hat der Kunde gegen entsprechende Rechnungslegung angemessene Vorauszahlungen zu leisten.
8.     Ab Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu zahlen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
        Mit Eintritt des Verzuges sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Rücktritt vom Vertrag möglich und der
        Kunde hat neben dem Verzugsschaden den Schaden wegen Nichterfüllung zu ersetzen.
9.     Sofern sich der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug befindet, wird für jedes Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erhoben.
        Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
10.    Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit
         Gegenforderungen durch ihn ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
         In jedem Fall ist die Aufrechnung mit nicht gleichartigen oder künftigen Gegenforderungen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
         durch den Kunde, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, unzulässig.
11.    Reklamationen sind vom Kunde unverzüglich anzuzeigen.
12.    Bekommt der Kunde Sachen auf Miet- bzw. Leihbasis zur Verfügung gestellt, so ist er für deren pflegliche Behandlung, sachgerechte Bedienung
         sowie vollständige und unbeschädigte Rückgabe verantwortlich. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung solcher Sachen.
         Der Nachweis für eine korrekte Rückgabe der Sachen in ordnungsgemäßem Zustand ist im Zweifelsfall vom Kunde zu erbringen.
13.    Der Vertragspartner des Kunden haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet dieser nur, soweit wesentliche
         Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und nur für Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Die Haftung für
         Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.    Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn verursacht werden. Seinem eigenen Verschulden steht das seiner Erfüllungs- oder
         Verrichtungsgehilfen sowie Angehörigen und Beauftragten gleich.
15.   Teilt der Kunde seine neue Adresse nicht oder zu spät oder unvollständig mit und kann diese auch nicht durch eine entsprechende
        Anschriftenrecherche ermittelt werden, so ist die Verjährung gehemmt. Eine Adressrecherche ist ungefähr nach ein, zwei und vier Jahren zu
        wiederholen. Die Dauer der Hemmung beträgt maximal fünf Jahre. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten der Recherche(n) zu tragen.
16.    Erfüllungsort ist Leipzig.
17.    Sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen
         allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang
         mit diesem Vertrag Leipzig als Gerichtsstand vereinbart. Die Leipziger Messe (bzw. die vom Kunden beauftragte Vertragsfirma) ist nach ihrer Wahl
         auch berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden bei dem Gericht geltend zu machen, das für den Ort, an dem der Kunden seinen Sitz oder
         seine Niederlassung hat, zuständig ist.
18.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regelungen des internationalen Kaufrechts (CISG) auf diesen Vertrag
        ist ausgeschlossen. Hinsichtlich aller Vertragsunterlagen ist der deutsche Text verbindlich.

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